Wie kann ich dem Lindenthaler Tierpark helfen?

Der Tierpark wurde lange Zeit aus Kostengründen vernachlässigt. Dringend notwendige Investitionen konnten nicht getätigt werden. Der Zustand der historischen Anlage war nicht mehr zufriedenstellend.

Eine Vielzahl von Investitionen wie zum Beispiel für neue Stallgebäude, Schutzhütten, Zäune, Erweiterung des Geländes, Anlage einer Wildblumenwiese, Niststämme für Wildbienen, Wiederaufforstung, Toilettenanlagen oder Pflege des Tierbestands und Optimierung der Haltungsbedingungen, wurden mit Hilfe des Fördervereins umgesetzt.

Sinn und Ziel der Vereinstätigkeit ist es, den Lindenthaler Tierpark als für die Bevölkerung kostenloses Erholungs-Kleinod zu erhalten.

 

Der Verein ist als gemeinnützige Körperschaft nach § 10 b EStG mit § 5,1 KStG anerkannt.

Hinweis zur steuerwirksamen Spendenquittung:
Bei Beträgen bis zu 200,- Euro reicht Ihrem Finanzamt eine Kopie des Kontoauszuges, aus dem die Abbuchung/Zuwendung hervorgeht, als Spendennachweis. (Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV) Ab einem Betrag in Höhe von 200,00 € erhalten Sie nach Ablauf der Wiederrufsfrist die Spendenquittung automatisch.