Damit ist der Eintritt nur für Geimpfte und Genesene möglich.
Ausnahmen gelten:
– für Kinder bis zum 6. Lebensjahr besteht Zugang ohne Impfung und Testung.
– für schulpflichtige Kinder/Jugendliche ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr besteht Zugang aufgrund der „allgemeinen Schultestungen“ (ausgenommen ist der Zeitraum der Schulferien in NRW vom 24.12.21 bis 08.01.22) oder eines tagesaktuellen (max. 24 Stunden) Antigen- oder PCR-Tests.
– für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Hierfür wird eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Diese Personen müssen dann einen Test vorweisen – entweder Antigen-Test (nicht älter als 24h) oder PCR-Test (nicht älter als 48h).
Auf dem gesamten Gelände des Tierparks empfiehlt die Stadt Köln einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, falls die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Bitte denken Sie daher daran, eine entsprechende Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder höher) mitzubringen. Das gilt für alle Erwachsenen und schulpflichtigen Kinder.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.